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Praxis




Versicherung
Gemäss den Vorschriften vom EMR (Erfahrungs-Medizinisches-Register) bilde ich mich jährlich weiter.
In der Regel wird die Leistung als Med. Masseurin mit eidg. FA von den meisten Krankenkassen anerkannt und über die Zusatzversicherung abgerechnet.
Es ist ratsam, vor der 1. Behandlung bei der eigenen Krankenkasse über die Leistungserbringung anzufragen.
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